Der Staatsrat ist die vollziehende K?rperschaft des h?chsten Organs der Staatsmacht und das h?chste Organ der Staatsverwaltung.
Der Staatsrat übt folgende, ihm von der Verfassung verliehene Funktionen und Gewalten aus:
1. Festlegung von Verwaltungsma?nahmen, Ausarbeitung von administrativen Verordnungen und Vorschriften sowie Verkündung von Entscheidungen und Anordnungen in übereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen
2. Unterbreitung von Vorlagen vor dem Nationalen Volkskongress oder dessen St?ndigem Ausschuss
3. Festlegung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Ministerien und Kommissionen des Staatsrats, einheitliche Leitung der Arbeit der Ministerien und Kommissionen und Leitung der das ganze Land betreffenden Verwaltungsarbeit, für die die Ministerien und Kommissionen nicht zust?ndig sind
4. Einheitliche Leitung der Arbeit der lokalen Organe der Staatsverwaltung aller Ebenen des Landes und Festlegung der Teilung von Funktionen und Gewalten zwischen der zentralen Regierung und den Organen der Staatsverwaltung, der Provinzen, der autonomen Gebiete und der regierungsunmittelbaren St?dte
5. Ausarbeitung und Ausführung der Pl?ne für die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und des Staatshaushalts
6. Leitung und Verwaltung der wirtschaftlichen Arbeit und der st?dtischen und l?ndlichen Entwicklung
7. Leitung und Verwaltung der Arbeit in Erziehung, Wissenschaft, Kultur, Gesundheitswesen, K?rperkultur und Familienplanung
8. Leitung und Verwaltung der zivilen Angelegenheiten, der Arbeit im Bereich der ?ffentlichen Sicherheit, der Justizverwaltung und Aufsichtsarbeit sowie anderer Angelegenheiten
9. Verwaltung der ausw?rtigen Angelegenheiten und Abschlu? von Vertr?gen und Abkommen mit anderen L?ndern
10. Leitung und Verwaltung des Aufbaus der Landesverteidigung
11. Leitung und Verwaltung der Angelegenheiten der Nationalit?ten und Sicherstellung der Gleichberechtigung der nationalen Minderheiten sowie des Rechts auf Autonomie der Regionen mit nationaler Autonomie
12. Schutz der legitimen Rechte und Interessen der im Ausland ans?ssigen chinesischen Staatsbürger. Schutz der legitimen Rechte und Interessen der zurückgekehrten Auslandschinesen und der Familienangeh?rigen der im Ausland ans?ssigen chinesischen Staatsbürger
13. ?nderung oder Annullierung von nicht angemessenen Anordnungen, Anweisungen und Vorschriften, die von Ministerien oder Kommissionen erlassen wurden
14. ?nderung oder Annullierung von nicht angemessenen Entscheidungen und Anordnungen, die von lokalen Organen der Staatsverwaltung verschiedener Ebenen erlassen wurden
15. Genehmigung der geographischen Gliederung von Provinzen, autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren St?dten und Genehmigung der Einrichtung und geographischen Gliederung von autonomen Bezirken, Kreisen, autonomen Kreisen und St?dten
16. Entscheidung über die Verh?ngung des Standrechts in Teilen der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte
17. Prüfung und Festlegung der Gr??e der Verwaltungsorgane und Ernennung, Abberufung, Ausbildung, Prüfung, Auszeichnung und Bestrafung der Verwaltungskader in übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen
18. Alle anderen ihm vom Nationalen Volkskongress und dessen St?ndigem Ausschuss übertragenen Funktionen und Gewalten.
(China.org.cn, 18. September 2003)
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