| Wetter | E-mail |
SUCHEN
21. Welche Kompetenzen haben die lokalen Volkskongresse und wie sehen ihre Beziehungen zum NVK aus?

Alle Provinzen, autonomen Gebiete, regierungsunmittelbaren St?dte, autonomen Bezirke, Kreise, autonomen Kreise, St?dte, Stadtbezirke, Gemeinden und überwiegend von nationalen Minderheiten bewohnte Gemeinden haben einen Volkskongress eingerichtet.

Die lokalen Volkskongresse auf allen Ebenen sind die lokalen Organe der Staatsmacht. Die lokalen Volkskongresse von der Kreisebene aufw?rts haben eigene St?ndige Ausschüsse eingerichtet. Die Legislaturperiode der Volkskongresse der Provinzen, autonomen Gebiete, regierungsunmittelbaren St?dte, autonomen Bezirke, Kreise, autonomen Kreise, St?dte und Stadtbezirke betr?gt jeweils fünf Jahre, die der Volkskongresse der Gemeinden und der überwiegend von den nationalen Minderheiten bewohnten Gemeinden betr?gt jeweils drei Jahre.

Die lokalen Volkskongresse aller Ebenen üben ihre Kompetenzen gem?? der Verfassung und den Gesetzen aus. Die Volkskongresse und St?ndigen Ausschüsse der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte k?nnen nach den Gegebenheiten und Erfordernissen ihrer Gebiete lokale Gesetze und Verordnungen ausarbeiten und erlassen, unter der Voraussetzung, dass sie der Verfassung und den Gesetzen nicht zuwiderlaufen. Sie müssen diese allerdings beim St?ndigen Ausschuss des NVK und dem Staatsrat zur Eintragung in die Akten einreichen.

Die Volkskongresse und St?ndigen Ausschüsse der Provinzhauptst?dte und autonomen Gebiete und die der vom Staatsrat gebilligten gr??eren St?dte k?nnen lokale Gesetze und Verordnungen ausarbeiten. Nach Genehmigung durch die St?ndigen Ausschüsse der Volkskongresse der Provinzen bzw. autonomen Gebiete und nachdem die betreffenden Gesetze und Verordnungen durch die St?ndigen Ausschüsse der Volkskongresse der Provinzen bzw. automomen Gebiete dem St?ndigen Ausschuss des NVK und dem Staatsrat zur Eintragung in die Akten vorgelegt wurden, k?nnen sie in Kraft gesetzt werden.

Der St?ndige Ausschuss des NVK hat das Recht, lokale Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Organe der Staatsmacht der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte, die im Widerspruch zur Verfassung, zu den Gesetzen und zu staatlich- administrativen Verordnungen und Vorschriften stehen, aufzuheben. Die Autonomiebestimmungen und Sonderregelungen, die von den Volkskongressen der autonomen Gebiete ausgearbeitet werden, treten nach Genehmigung durch den St?ndigen Ausschuss des NVK in Kraft. Die Autonomiebestimmungen und Sonderregelungen, die von den Volkskongressen der autonomen Bezirke und Kreise ausgearbeitet werden, treten nach der Genehmigung der St?ndigen Ausschüsse der Volkskongresse der Provinzen bzw. der autonomen Gebiete in Kraft und werden dem St?ndigen Ausschuss des NVK zur Eintragung in die Akten vorgelegt.

Die St?ndigen Ausschüsse der Volkskongresse der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte k?nnen jeweils ihren Vorsitzenden oder einen stellvertretenden Vorsitzenden zur Teilnahme an der Sitzung des St?ndigen Ausschusses des NVK entsenden.

Der St?ndige Ausschuss des NVK leitet die Wahl der Abgeordneten und beantwortet Fragen der Volkskongresse der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte hinsichtlich der Durchführung der Gesetze.

(CIIC/18. Februar 2003)



Druckversion Artikel versenden Home
Copyright © China Internet Information Center. All Rights Reserved
E-mail: webmaster@china.org.cn Tel: 86-10-68326688
主站蜘蛛池模板: 免费看国产精品麻豆| 国产边打电话边被躁视频| 久久精品中文字幕久久| 欧美黑人肉体狂欢大派对| 午夜天堂精品久久久久| 野花视频在线官网免费1| 国产真实伦实例| 38部杂交小说大黄| 在线免费观看韩国a视频| 一本精品中文字幕在线| 日本一区中文字幕日本一二三区视频| 亚洲av无码专区国产不乱码| 狠狠躁天天躁中文字幕| 周妍希美乳三点尽露四季图片| 香蕉免费看一区二区三区| 国产福利高颜值在线观看| 91精品国产综合久| 在线播放国产不卡免费视频| 两个人www免费高清视频| 日本一本在线播放| 久久人妻无码中文字幕| 有色视频在线观看免费高清| 亚洲精品99久久久久中文字幕| 穿透明白衬衫喷奶水在线播放| 四虎成人精品免费影院 | 亚洲中文字幕久久精品无码a| 欧美高清在线精品一区二区不卡| 免费a级黄色片| 福利一区二区三区视频在线观看 | 亚洲欧美日韩国产精品专区| 亚洲精品高清国产麻豆专区| 亚洲国产精品专区| 久久只有这里的精品69| 中文字幕日韩欧美一区二区三区| a级毛片免费观看视频| 1000部拍拍拍18勿入免费凤凰福利 | 国产极品在线观看视频| 手机在线色视频| 国产精品特黄毛片| 亚洲精品福利在线观看| bbbbbbbw日本|