III. Das Ermittlungssystem

(1) Ermittlungssystem

Das Ermittlungsverfahren ist eine spezielle Untersuchungs- und Zwangsma?nahme, die die Volksstaatsanwaltschaft w?hrend der Behandlung von Rechtsf?llen nach gesetzlichen Bestimmungen ergreift.

Ermittlungssystem ist der Gesamtbegriff ?ber den Charakter, die Aufgaben, das Organisationssystem, die Prinzipien f?r die Organisation und die Aktivit?ten der staatlichen Ermittlungsorgane sowie ihr Arbeitssystem.

1. Die Stellung und der Charakter des Sicherheitsorgans

Das Sicherheitsorgan ist ein wichtiger Bestandteil der Volksregierung. Es ist sowohl ein Regierungsorgan als auch ein Justizorgan. Es nimmt sowohl in der administrativen Verwaltung als auch in der gesetzlichen Ermittlung eine wichtige Stellung ein und spielt im Kampf gegen Verbrecher und in der Wahrung der ?ffentlichen Sicherheit eine unersetzliche Rolle.

Das Sicherheitsorgan ist ein wichtiger Bestandteil des Staatsapparats und zugleich eine Funktionsabteilung der Regierung. Es ?bt die ausf?hrende Gewalt des Staates aus, indem es nach dem Gesetz die ?ffentliche Sicherheit verwaltet. Zugleich ?bt es die Gerichtsbarkeit des Staates aus, indem es nach dem Gesetz gegen Straff?lle ermittelt.

2. System der Kriminalpolizei

Die Kriminalpolizei ist Teil des Sicherheitsorgans und ein wichtiger Bestandteil der Volkspolizei.

(1) Die Qualifikation der Ermittlungsbeamten

Nach den Bestimmungen von Artikel 26 des Gesetzes ?ber die Volkspolizei m?ssen die Ermittlungsbeamten den folgenden Voraussetzungen entsprechen:

a) Sie m?ssen B?rger der Volksrepublik China sein, die das 23. Lebensalter vollendet haben.

b) Sie m?ssen die Verfassung der Volksrepublik China unterst?tzen.

c) Sie m?ssen politisch zuverl?ssig, fachlich qualifiziert und moralisch einwandfrei sein.

d) Sie m?ssen gesund sein.

e) Sie m?ssen mindestens eine Oberschulbildung haben.

f) Sie wollen freiwillig als Volkspolizist arbeiten.

Folgende Personen d?rfen nicht als Volkspolizist arbeiten.

a) Diejenigen, die wegen Kriminalit?t vorbestraft sind.

b)Diejenigen, die unehrenhaft aus dem ?ffentlichen Dienst entlassen worden sind.

(2) Bef?rderungssystem f?r die Kriminalpolizei

Die Kriminalpolizisten werden Rang um Rang bef?rdert. F?r die Volkspolizei gibt es dreizehn R?nge in f?nf Klassen:

a) Generalinspektor und stellvertretender Generalinspektor

b) Inspektor (erster Klasse, zweiter Klasse und dritter Klasse)

c) Intendant (erster Klasse, zweiter Klasse und dritter Klasse)

d) Kommissar (erster Klasse, zweiter Klasse und dritter Klasse)

e) Polizist (erster Klasse und zweiter Klasse)

F?r die Titelverleihung ist das Ministerium f?r ?ffentliche Sicherheit zust?ndig. Die Titel werden entsprechend den ?mtern verliehen, und die Polizisten werden nach festgesetzten Fristen und festgelegten Bedingungen Rang um Rang bef?rdert.

3. Arbeitssystem f?r Ermittlungen

(1) System der Annahme von F?llen und der Aktenf?hrung

Die Sicherheitsorgane sollen, wenn Verd?chtige von B?rgern ergriffen und der Polizei ?bergeben, angeklagt oder angezeigt werden oder ein Verd?chtiger sich der Polizei stellt, den jeweiligen Fall sofort ?bernehmen, sich Klarheit ?ber den Tatbestand verschaffen und dabei Protokoll f?hren. Sie sollen die von ihnen angenommenen F?lle so schnell wie m?glich behandeln. Die F?lle, die den festgelegten Bedingungen entsprechen, sollen sie f?r weitere Nachforschungen und gerichtliche Verfolgung den Akten anh?ngen; in schwerwiegenden und komplizierten F?llen sollen sie einen Ermittlungsplan ausarbeiten und notwendige Ma?nahmen ergreifen.

(2) System der Ermittlungsverfahren

Die Sicherheitsorgane sollen ?ber jene Straff?lle, f?r die Akten angelegt worden sind, Ermittlungen anstellen, um Beweismaterial ?ber die Schuld oder Unschuld, schwere Schuld oder leichte Schuld der Verd?chtigen zu sammeln und zu ?berpr?fen. Dabei k?nnen sie nach Bedarf verschiedene Mittel anwenden und verschiedene Ma?nahmen ergreifen, m?ssen aber streng nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren handeln.

(3) System der Untersuchungshaft und Verhaftung

Die Sicherheitsorgane k?nnen auf frischer Tat ertappte Straft?ter oder Verd?chtige in schwerwiegenden F?llen in Untersuchungshaft nehmen. Verd?chtigen, deren Verbrechen nachweisbar sind und die mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen haben, k?nnen sie erlauben, gegen B?rgschaft in Freiheit auf den Proze? zu warten oder unter Aufsicht zu leben. Wenn die o. g. Ma?nahmen nicht ausreichen, eine Gefahr f?r Gesellschaft zu verhindern, sollen sie bei der Staatsanwaltschaft die Genehmigung zur Verhaftung beantragen.

(4) System f?r die ?bergabe zur Anklage

Die Sicherheitsorgane sollen die Rechtsf?lle, bei denen sie die Ermittlung abgeschlossen haben, bei denen der Straftatbestand klar und nachweisbar ist, die Straftat richtig definiert werden kann, alle notwendigen gesetzlichen Formalit?ten erledigt worden sind und ein Proze? angestrengt werden soll, der Volksstaatsanwaltschaft der gleichen Ebene zur Entscheidung ?ber eine Anklage ?bergeben.

(5) System f?r die Sammlung von Beweismaterial

Die Ermittlungsbeamten m?ssen streng nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren so gut wie m?glich Beweise, die die Schuld oder Unschuld, schwere Schuld oder leichte Schuld der Verd?chtigen nachweisen k?nnen, sammeln. Es ist ihnen streng verboten, durch Folter Gest?ndnisse zu erpressen oder durch Drohung, Verf?hrung, Betrug oder andere illegale Methoden Beweismaterial zu sammeln.

 

 
 
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